Unsicher bei Ihre Brustoperation?
Sicherheit durch Zweitmeinung
Größere operative, ästhetische Eingriffe können ein bedeutsamer Schritt im Leben sein, dem ein oft jahrelanger Entscheidungsprozess vorangeht und der den Wunsch nach maximaler Sicherheit mit sich bringt. Brustchirurgische Eingriffe bedürfen der ausführlichen Aufklärung eines erfahrenen Facharztes für Plastisch-Ästhetische Chirurgie, höchstem Verantwortungsgefühl und echter Detail-Liebe, ausreichend Bedenkzeit und einem tiefen Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patientin. Ein erfahrener, guter Facharzt wird Sie in geschützter und ruhiger Atmosphäre ausgiebig und verständlich beraten, doch vielleicht möchten Sie sich trotzdem nicht auf ein einzelnes Urteil verlassen. Wir helfen Ihnen gern mit einer Zweitmeinung diskret, offen und objektiv weiter – vor einer geplanten OP, aber auch nach bereits erfolgten ästhetischen Eingriffen.
Noch eine Anmerkung für Ihre Sicherheit: Im Fachgebiet der sogenannten „Schönheitschirurgie“ gibt es ebenso „schwarze Schafe“ wie in anderen Dienstleistungssektoren. Halten Sie die Augen kritisch offen, wenn Ihnen Pauschalangebote, Schnäppchen oder „To-Go“-Aktionen begegnen – im Ausland, aber inzwischen leider auch im deutschen Raum. Bleiben Sie achtsam!
Unser erfahrener Facharzt für Ihre Brustoperation

Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?
Eine Zweitmeinung ist ratsam, wenn Unsicherheiten bezüglich der empfohlenen Behandlung bestehen oder wenn Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Methode aufkommen.
Auch wenn mehrere Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und eine Entscheidung getroffen werden muss, kann die Einschätzung eines zweiten Facharztes helfen, die bestmögliche Option zu wählen. Zudem kann eine Zweitmeinung für Patientinnen nützlich sein, die bereits Komplikationen bei früheren Eingriffen hatten oder spezielle gesundheitliche Bedingungen aufweisen, die den Eingriff riskanter machen könnten.
Für welche Brustoperationen können Sie bei uns eine Zweimeinung einholen?
- Brustvergrößerung
- Brustvergrößerung mit Eigenfett
- Brustverkleinerung
- Bruststraffung
- Gynäkomastie
- Brustwarzenkorrektur / Korrektur von Schlupfwarzen
Wird eine Zweitmeinung zu einer Brust-OP von der Krankenkasse bezahlt?
Eine Brust-OP wie eine Brustverkleinerung, Brustvergrößerung oder Bruststraffung sind in den meisten Fällen nicht medizinisch notwendig. Krankenkassen bezahlen medizinisch notwendige Behandlungen und Untersuchungen. Daher sind die Kosten für eine Zweitmeinung bei ästhetischen Brustkorrekturen in den häufigsten Fällen durch die Patientin selbst zu tragen.
Unsere Auszeichnungen
Sie wollen mehr über wissen?
Wünschen Sie weitere Informationen vom Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie?
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Bei einem persönlichen Gespräch werden wir Ihr Anliegen gerne ausführlicher besprechen und Ihnen alle Möglichkeiten aufzeigen.